
Der unbestimmte Rechtsbegriff bezeichnet ein Merkmal innerhalb einer gesetzlichen Bestimmung, einer behördlichen Entscheidung oder einer sonstigen Rechtsquelle, bei dem ein Lexem vom Gesetzgeber mit einem vagen mehrdeutigen oder nicht abschließend aufgezählten Inhalt versehen wird und sich dessen objektiver Sinn nicht sofort erschließt. == All...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff

unbestimmter Rechtsbegriff, eigentlich unbestimmter Gesetzesbegriff, ein Begriff (z. B. »öffentliches Interesse«, »Eignung«), der nicht durch einen fest umrissenen Sachverhalt ausgefüllt wird, sondern bei der Rechtsanwendung im Einzelfall präzisiert werden muss.
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